1. In der Präsenzliste müssen die effektiven Anwesenheiten und Abwesenheiten des/der Begünstigten beim aufnehmenden Rechtssubjekt in Stunden angegeben werden.
2. Am Monatssende wird die Präsenzliste vom aufnehmenden Rechtssubjekt und von dem/der Begünstigten unterzeichnet und innerhalb des 10. des darauffolgenden Monats den zuständigen Sozialdiensten übermittelt.