1. Die Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vorgelegt werden.
2. In besonderen ordnungsgemäß begründeten Fällen kann die Frist laut Absatz 1 um weitere 90 Tage verlängert werden, sofern ein entsprechender Antrag vor Fristablauf eingereicht wird.
3. Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Aufstellung der getätigten Ausgaben in derselben Form und Gliederung wie im genehmigten Kostenvoranschlag,
b) im Falle von Weiterbildungsmaßnahmen in Präsenz das von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung zur Verfügung gestellte Anwesenheitsregister, aus dem Folgendes hervorgeht:
1) Anwesenheit der einzelnen Teilnehmenden, welche mit der jeweiligen Unterschrift dokumentiert sein muss,
2) von den Dozenten und Dozentinnen geleistete Stunden, welche mit der jeweiligen Unterschrift dokumentiert sein müssen,
c) im Falle von Weiterbildungsmaßnahmen im Online-Unterricht
1) wird die Anwesenheit der einzelnen Teilnehmenden bestätigt durch
1.1) die von der Online-Plattform generierte Aufzeichnung oder
1.2) den Nachweis über den Lernerfolg oder
1.3) andere zweckdienliche Nachweise,
2) werden die von den Dozenten und Dozentinnen geleisteten Stunden bestätigt durch
2.1) die von der Online-Plattform generierte Aufzeichnung oder
2.2) andere zweckdienliche Nachweise,
d) endgültige aktualisierte Teilnehmerliste (in Form einer Excel-Tabelle, die von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellt wird),
e) Erklärung darüber, dass die Abschlussbestätigungen ausgestellt wurden,
f) Arbeitszeitnachweise (Time-Sheets) in Bezug auf die Kursleitung und das Tutoring, die von den jeweiligen Verantwortlichen unterzeichnet sind (nach dem von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten Muster)
g) Erklärung zur Angabe der allfälligen Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderanträge für die betreffende Weiterbildungsmaßnahme eingereicht wurden,
h) Buchungsbelege:
1) elektronische Rechnungen samt XML-File und entsprechender Umwandlung in PDF-Format über das Austauschsystem SDI (beinhaltet alle Elemente der Rechnung samt Übertragungsprotokolle), heruntergeladen vom reservierten Bereich der Agentur für Einnahmen. Ausländische Rechnungen sind im PDF-Format vorzulegen,
2) Honorarnoten und sonstige Belege zum Nachweis der getätigten Ausgaben,
3) Zahlungsnachweise in Form von Bankdokumenten für alle Buchungsbelege laut Ziffern 1 und 2,
i) Rechnung oder Steuerbeleg zur Dokumentation der Verpflegungskosten; diese Unterlagen müssen vom leistungserbringenden Betrieb (z.B. Restaurant oder Hotel) auf den Namen der Person ausgestellt sein, welche die Leistung in Anspruch genommen hat,
j) Gehaltszettel der internen Dozenten und Dozentinnen und Berechnung der diesbezüglichen durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde,
k) Erklärung über die Einhebung der Teilnahmegebühren oder anderer Einnahmen des Weiterbildungsanbieters,
l) Abschlussbericht zur Durchführung und zu den Ergebnissen der Weiterbildungsmaßnahme, der auch die Ergebnisse der Feedbackbögen enthält. Letztere sind nur auf ausdrückliche Anforderung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung hin zu übermitteln.
4. Die indirekten Kosten müssen nicht durch Unterlagen belegt werden.
5. Nach Überprüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme wird der Beitrag ausgezahlt, und zwar auf der Grundlage der Einnahmen des Weiterbildungsanbieters, des genehmigten Kostenvoranschlages und der bei der Abrechnung anerkannten Kosten.