1. Die Anträge auf Teilrückerstattung der Studiengebühren können ausschließlich über die Online-Dienste der Landesverwaltung gestellt werden. Sie müssen am Ende des akademischen Jahres nach Zahlung der letzten Rate und innerhalb der Ausschlussfrist vom 31. Juli eingereicht werden.
2. Die Studierenden können auf die Online-Dienste ausschließlich zugreifen über:
a) die einheitliche digitale Identität (SPID „Sistema Pubblico di Identità Digitale“), oder
b) die elektronische Identitätskarte (EIK), oder
c) die aktivierte Bürgerkarte mit Nutzung eines Lesegeräts, oder
d) die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature).
3. Die Studierenden, die kein Anrecht auf eines der in Absatz 2 genannten Identifizierungsmittel haben, können ausschließlich mit zertifiziertem Account auf die Online-Dienste zugreifen.
4. Pro Studienjahr darf nur ein einziger Antrag auf Teilrückerstattung der Studiengebühren gestellt werden.
5. Die Mitteilung über die Annahme bzw. die Ablehnung der Anträge wird auf der Website des Amtes für Hochschulförderung veröffentlicht. Die Ablehnung und die teilweise Stattgabe werden den Betroffenen außerdem persönlich mitgeteilt.