Beschlüsse der Landesregierung Nr. 9/2020 und Nr. 258/2020
1. In Abweichung von Artikel 5 der „Richtlinien zur Vergabe von Beihilfen für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen durch Wettbewerb – Ausschreibung 2020“ laut Anlage A zum Beschluss der Landesregierung Nr. 9 vom 14. Jänner 2020 und Artikel 4 der Richtlinien „Vorübergehende Maßnahmen zu Gunsten der Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung, Tourismus sowie Landwirtschaft“ laut Anhang A zum Beschluss der Landesregierung Nr. 258 vom 15. April 2020 beziehen sich die Investitionen auf das Jahr 2020, auch wenn diese im Bezugsjahr geplant wurden, die Umsetzung samt der Bestellung aber auf das darauffolgende Jahr verschoben wurde.