In vigore al

RICERCA:

Ultima edizione

b) Dekret des Landeshauptmanns vom 11. April 2019, Nr. 111)
Abänderung der Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen

Visualizza documento intero
1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 18. April 2019, Nr. 16.

Art. 2 (Übergangsbestimmungen)

(1) Dieses Dekret findet keine Anwendung auf:

  1. Baugesuche, wofür bei Inkrafttreten dieses Dekrets bereits eine Baukonzession erteilt wurde,
  2. Baugesuche, wofür bei Inkrafttreten dieses Dekrets oder innerhalb von 45 Tagen ab Veröffentlichung dieses Dekrets im Amtsblatt der Region die in der Gemeindebauordnung vorgeschriebenen Projektunterlagen vollständig bei der zuständigen Gemeinde hinterlegt sind.