1. Bei der Erstellung der Ranglisten kommen folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung:
a) Direktionsnominierung
b) Altersgruppe
c) Punktezahl
d) Alter
Zu a)
Eine Direktionsnominierung ist in folgenden Fällen möglich:
- von Fachlehrpersonen bzw. dem Direktor/der Direktorin erkanntes Talent
- Vereinsförderung
- Gruppeneignung im Falle einer Nachnominierung nach Unterrichtsbeginn
- Wiedereinsteiger
Zu b)
In jeder Direktion legt der Direktor/die Direktorin in Absprache mit den Fachlehrer/innen für jedes Fach die Kern-, Mindest- und Höchstaltersgruppe fest. Diese werden vor den Einschreibungen bekannt gegeben.
Nur Bewerber/Bewerberinnen, die sich in einer dieser Altersgruppen befinden, können sich für den Musikschulunterricht anmelden.
Die drei Altersgruppen stehen in der Rangordnung in folgender Reihenfolge:
Kernaltersgruppe vor Mindestaltersgruppe vor Höchstaltersgruppe.
In jeder Altersgruppe werden die Bewerber/Bewerberinnen nach absteigender Punktezahl gereiht.
Der Stichtag für die Berechnung des Alters für die Rangliste ist der 31.12.des Schuljahres, auf das sich die Anmeldung bezieht.
Zu c)
Die Punktezahl ergibt sich aus der Summe der Punkte für Vorbildung und der Punkte für Wartejahre der Bewerber/Bewerberinnen.
Bei gleicher Punktezahl in derselben Altersgruppe erhält jener Bewerber/jene Bewerberin den Studienplatz, der/die mehr Vorbildungspunkte erworben hat.
Vorbildung:
Je Fachbesuch mit einer Laufzeit mit 01.11. bis 30.04. wird ein Punkt berechnet.
Auf Schulebene wird festgelegt, ob für die Fächer Eltern-Kind-Musizieren und Musikalische Früherziehung Punkte vergeben werden.
Anerkannt werden auch alle bestätigten Fachbesuche an den Musikschulen des Bereiches für Musikerziehung in italienischer Sprache, an Konservatorien und Musikhochschulen/Universitäten und an öffentlich anerkannten Musikschulen des In- und Auslandes, alle Fachbesuche der Instrumentalklassen der Schulen staatlicher Art, sofern es sich um Fächer handelt, die Teil des Angebotes der Musikschulen des Bereiches sind.
Fachbesuche bei anderen Strukturen werden nur anerkannt, sofern es eine Konvention mit der jeweiligen Musikschule gibt.
Privatunterricht wird nicht anerkannt.
Wartejahr:
Je Wartejahr im Fach wird ein Punkt berechnet.
Erhält ein Bewerber/eine Bewerberin im Laufe eines Schuljahres keinen Studienplatz, bleibt er/sie nur dann in der Warteliste des gewünschten Faches, wenn er/sie sich im darauf folgenden Schuljahr erneut für das Fach vormerkt. Erfolgt keine erneute Vormerkung, gehen eventuell bereits angesammelte Punkte für Wartejahre verloren.
Das Wartejahr bleibt aufrecht, wenn ein Bewerber/eine Bewerberin den angebotenen Studienplatz vor oder nach Unterrichtsbeginn nicht annimmt und dies ausreichend begründet.
Ein Wartejahr gilt nur innerhalb der Direktion.
Zu d)
Bei gleicher Zusammensetzung der Punkte werden die Bewerber/innen innerhalb der Kern- und Mindestaltersgruppe nach absteigendem, innerhalb der Höchstaltersgruppe nach aufsteigendem Alter gereiht.