1. Die Anträge auf Auszahlung der Beihilfen für kulturelle Tätigkeiten oder Abdeckung der Vorschüsse werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin der Organisation unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Gewährung der Förderung samt Höhe,
b) Angabe, ob sich der Antrag auf die Abdeckung des bereits ausgezahlten Vorschusses oder auf die Auszahlung der Förderung bezieht;
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob, und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften, weitere Förderungen für die selben Tätigkeiten beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Tätigkeiten vollständig umgesetzt wurden, und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei Teilabrechnungen, Prozentsatz der Durchführung,
4) dass die mit der Förderung oder mit dem Vorschuss gedeckten Personalkosten nicht die Bruttogehälter des Landespersonals überschreiten zuzüglich der Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie der Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
5) dass Honorarkosten für Referentinnen und Referenten, Vergütungen für Künstlerinnen und Künstler sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, die mit der Förderung oder mit dem Vorschuss gedeckt wurden, maximal in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden. Wenn diese überschritten wurden, ist eine Begründung anzugeben, die von der Verwaltung im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 des Landesgesetzes vom 27. Juli 2015, Nr. 9, geprüft wird.
6) nur für Organisationen ohne Gewinnabsicht: Erklärung über den Anteil der zugelassenen Ausgaben, welche durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeit abgedeckt wird,
7) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
8) ob die Förderung vorsteuereinbehaltspflichtig ist oder nicht.