1. Bei Vergabeverfahren mit Ausschreibungsbetrag bis zur EU-Schwelle kann das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots verwendet werden, welches entweder nur auf der Grundlage des Preises oder auf der Grundlage der Qualität und des Preises oder nur auf der Grundlage der Qualität ermittelt wird.
2. Bei Vergabeverfahren nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots auf der Grundlage des alleinigen Preises mit Ausschreibungsbetrag bis zur EU-Schwelle verfügt der/die einzige Verfahrensverantwortliche mit begründeter Maßnahme den automatischen Ausschluss der Angebote, die gemäß den nachstehend festgelegten Kriterien als ungewöhnlich niedrig angesehen werden.
3. Bei Vergabeverfahren laut Absatz 2 schließen die Vergabestellen jene Angebote aus, welche einen Preisabschlag aufweisen, der dem arithmetischen Mittel der prozentuellen Preisabschläge aller zugelassenen Angebote entspricht oder darüberliegt, mit Ausnahme von aufgerundet zehn Prozent der Angebote mit dem jeweils höchsten bzw. niedrigsten Preisabschlag, zuzüglich der mittleren arithmetischen Differenz der prozentuellen Preisabschläge, die das zuvor genannte Mittel überschreiten.
4. Bei weniger als fünf Angeboten schließen die Vergabestellen jene Angebote aus, welche einen prozentuellen Preisabschlag aufweisen, der höher ist als das um fünf Prozentpunkte erhöhte arithmetische Mittel der prozentuellen Preisabschläge der zugelassenen Angebote.
5. Bei nur einem Angebot wird der automatische Ausschluss nicht angewandt.
6. Im Falle eines eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses am Auftrag (z. B. aufgrund der Art und Natur des Auftrags oder des Ausschreibungsbetrages) ist der automatische Ausschluss der ungewöhnlich niedrigen Angebote nicht zulässig; dies aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-147/06 SECAP, ECLI:EU:C:2008:277). Folglich darf im Falle eines offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Veröffentlichung der Bekanntmachung kein automatischer Ausschluss der ungewöhnlich niedrigen Angebote erfolgen.