(1) Für die Rückgabe des Rückspülwassers der Filteranlagen für Beregnungswasser sind geeignete Systeme zur Infiltration im Boden oder in die oberen Bodenschichten vorgesehen. Für Flächen, auf denen die Infiltration aufgrund ihrer hydrogeologischen Eigenschaften nicht möglich ist, wird vor der Einleitung in ein Oberflächengewässer ein geeignetes Absetzbecken vorgesehen.