Außer der im M.D. 388/2003 vorgesehenen Mindestinhalte und jene aufgrund der Risikobewertung als notwendig erachteten Inhalte, müssen der Erste-Hilfe-Koffer und der Verbandskasten folgende Inhalt aufweisen:
1. Erste-Hilfe-Koffer:
2. Verbandskasten
Kundgemacht im A.Bl. vom 22. November 2005, Nr. 47.