Kundgemacht im A.Bl. vom 22. November 2005, Nr. 47.
(1) Bis zum 31. Dezember 2008 müssen die Erste-Hilfe-Beauftragten einen Ausbildungskurs besucht haben.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.