Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 31. August 1999, Nr. 40.
(1) Der Übergang zur neuen Abfertigungsregelung hat dieselben Auswirkungen zur Folge, wie vom entsprechenden Kollektivvertrag für die öffentlichen Bediensteten der Verhandlungstische und Verhandlungsbereiche gemäß Artikel 45 Absatz 3 des Legislativdekretes vom 3. Februar 1993, Nr. 29, abgeändert durch das Legislativdekret Nr. 396 von 1997.