(1) Das Gesuch um Beitragsgewährung kann jederzeit bei der Landesverwaltung eingereicht werden. Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:
(2) Falls es sich um Bauarbeiten handelt, für welche die Baukonzession oder Baubeginnmeldung vorgeschrieben ist, muß dem Gesuch um Gewährung des Beitrages auch die Baukonzession oder Baubeginnmeldung beigelegt werden.