1. Die Schülerinnen und Schüler der Südtiroler Gymnasien, Fachoberschulen, Fachschulen der Berufsbildung und Fachschulen der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung können nach der erfolgreich abgeschlossenen ersten Klasse in alle anderen deutschsprachigen Schulen der Oberstufe des Landes übertreten.
2. Die Zielschulen führen mit den übertretenden Schülerinnen und Schülern ein Beratungsgespräch, in welchem die für die erfolgreiche Weiterführung des Bildungswegs an der Zielschule notwendigen Kompetenzen aufgezeigt und die Maßnahmen geplant werden, die zum Erwerb derselben als notwendig erachtet werden.