Um eine gesicherte Transfusionstherapie zu gewährleisten, bedarf es der Festlegung von Kriterien als Voraussetzung für die Akkreditierung der Transfusionsstrukturen im Land (siehe Staat-Regionen-Abkommen vom 16. Dezember 2011). Die Voraussetzungen betreffen die Implementierung eines Qualitätssystems, das in der Lage ist, die Tätigkeiten, welche die gesamte Transfusionskette vom/von der Spender/in zum/r Empfänger/in umfassen, abzudecken.
Die technischen Voraussetzungen für die Qualitätssicherung und das Risikomanagement des gesamten Systems sowie die Ermächtigungs- und Akkreditierungsverfahren für die Transfusionsstrukturen müssen mit dem Legislativdekret 191/2005 und dem Gesetz 219/2005 im Einklang stehen und sind Gegenstand des Dekrets des Landesrates für Gesundheit, Nr. 176/23.0 vom 30.05.2013.