1. Das Amt prüft die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs und legt die Höhe des jeweiligen Beitrags fest.
2. Für die Bewertung der Projekte und der entsprechenden Kostenvoranschläge kann das Amt externe Fachpersonen hinzuziehen.
3. Das Amt kann eine Berichtigung oder Ergänzung des Antrags mit etwaigen Daten oder Unterlagen beantragen, die für die Antragsprüfung notwendig sind.
4. Innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer entsprechenden Mitteilung muss der Antrag berichtigt oder ergänzt werden. Geschieht dies nicht, wird der Antrag archiviert.