(1) Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2011 für dieses festgestellt wurden, betragen 5.230.555.796,58 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2010 auf 3.368.365.922,27 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2011, auf 3.351.748.038,14 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2011 betragen insgesamt 3.086.635.361,35 Euro; davon betreffen 1.269.908.771,68 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2011 und 1.816.726.589,67 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.