1. Für die Überprüfung der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen ernennt der ZDBA von Mal zu Mal eigene Prüferteams (Teamleiter und Prüfer), denen er beratend und unterstützend zur Seite steht.)
2. Der Teamleiter koordiniert und leitet die Überprüfung, er zeichnet für die Abfassung des Überprüfungsberichtes verantwortlich und tritt gegenüber dem TAB als Berichterstatter auf.
3. Die Überprüfung erfolgt in mehreren Phasen:
a) Überprüfung der Unterlagen und der Selbstbewertung durch die Einrichtung aufgrund einschlägiger Checklisten, mit eventuellen Vertiefungen und Klärungen
b) eventuelle Vor-Audits
c) Planung der Kontrolle vor Ort in Abstimmung mit der zu prüfenden Einrichtung
d) Zusendung der Kontrollankündigung mit Angabe des Zeitplanes und der Art ihrer Durchführung;
e) Abfassung des Überprüfungsberichtes; dieser besteht aus einem Bericht und aus den vom Team ausgefüllten Checklisten
f) Vorstellung des Überprüfungsberichtes vor der untersuchten Einrichtung und Einholen eventueller Anmerkungen und Hinweise zu den Fristen für die Anpassung an die mangelhaft erfüllten Anforderungen;
g) Vorstellung des Berichtes und der einschlägigen Anmerkungen vor dem TAB für die Abfassung des Schlussvorschlages.
4. Mit Beschluss der Landesregierung werden die Tarife und die Beträge der Spesenrückvergütung vonseiten der Einrichtungen für die Überprüfungsverfahren festgelegt.