In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss Nr. 210 vom 27.01.2003
Gebrauch der ladinischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten

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Das vereinheitlichte Gadertaler Ladinisch und das Grödner Ladinisch sind die offiziellen Formen des Ladinischen in der Provinz Bozen.
 
Die Gemeindeämter, die Kindergärten und Schulen aller Stufen und Arten sowie die örtlichen Ämter der Landesverwaltung in den ladinischen Tälern der Provinz Bozen gebrauchen in den öffentlichen Akten und Verlautbarungen die jeweilige ladinische Talschaftssprache neben dem Deutschen und Italienischen, wo dies vorgesehen.
 
Die zentralen Ämter der Landesverwaltung, welche ausschließlich oder vorwiegend für die ladinische Bevölkerung zuständig sind, verwenden in den öffentlichen Akten und Verlautbarungen, wo vorgesehen, neben Deutsch und Italienisch alternierend das Gadertalisch-Ladinisch oder das Grödner-Ladinisch.
 
die normativen Texte, die die ladinischen Täler der Provinz Bozen betreffen, werden alternierend in einem der beiden Talschaftsidome Gadertaler Ladinisch oder Grödner Ladinisch verfasst oder übersetzt. Auf eine gleichmäßige Präsenz der beiden Idiome muss geachtet werden.
 
Die Normierung der beiden ladinischen Idiome der Provinz Bozen obliegt dem Ladinischen Kulturinstitut "Micurà de Rü" in St. Martin in Thurn.