(1) Das zuständige Amt überprüft die eingereichten Gesuche und die entsprechenden Projektunterlagen innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf der Einreichfrist auf ihre Vollständigkeit.
(2) Die als vollständig eingereicht bewerteten Gesuche werden vom zuständigen Amt zum öffentlichen Auswahlverfahren zugelassen und die entsprechende Maßnahme wird für 15 Tage im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.
(3) Nicht vollständig eingereichte Gesuche werden vom zuständigen Amt archiviert.