(1) Nach den in den Artikeln 1, 2, 3 und 4 genannten Grundsätzen und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips fördert das Land im Sinne von Artikel 8/4 des D.P.R. vom 31. August 1972, Nr. 670, die ständige Entwicklung der Jugendarbeit; zu diesem Zweck bietet es verschiedene Möglichkeiten an, die auf die konkreten Bedürfnisse des ganzen Gebietes der Provinz abgestimmt sind:
(2) Zur Durchführung des vorhergehenden Absatzes kann das Land Dienstleistungen, Veranstaltungen und Programme direkt anbieten sowie Einrichtungen zur Verfügung stellen und sonstige Maßnahmen ergreifen, die es für nötig hält.4)
(3)5)