Kundgemacht im Amtsblatt vom 18. November 2008, Nr. 47.
Sofern das geförderte Rechtssubjekt sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, müssen, zwecks Vermeidung von Quersubventionierungen, die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können. Der Nachweis, dass die Kosten korrekt zugeordnet worden sind, muss aus einer getrennten buch-halterischen Erfassung gebracht werden.