(1) Die Ausgaben werden in folgende Titel unterteilt:
(2) Innerhalb eines jeden Titels werden die Ausgaben nach Aufgaben und Zielen in Kategorien und nach Gegenstand in Kapitel unterteilt. Homogene oder analoge Projekte können in einem einzigen Kapitel zusammengefasst werden.
(3) Die laufenden Ausgaben umfassen jene für den allgemeinen Verwaltungs- und Unterrichtsbetrieb, jene für die Verwirklichung der einzelnen Projekte, jene für die einzelnen Maßnahmen im Bereich der Schulfürsorge, jene für die Arbeitsprogramme und alle anderen Ausgaben, die für die Durchführung der laufenden Tätigkeiten der einzelnen Schulen erforderlich sind.
(4) Die Investitionsausgaben werden für Investitionen verwendet. Im Besonderen umfassen sie die Ausgaben für den Ankauf und die Erneuerung der Einrichtung und der Ausstattungen.