Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 1. Juni 1993, Nr. 25.
(1) Wofür in dieser Geschäftsordnung nichts vorgesehen ist, gelten das Autonomiestatut und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
(2) Diese Geschäftsordnung wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am 30. Tag nach ihrer Genehmigung in Kraft.