Der Arbeitsinspektor/die Arbeitsinspektorin hat die Aufgabe, während der Inspektionstätigkeit die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen und jener im Bereich der Sozialversicherungen zu überprüfen und evtl. Verletzungen derselben festzustellen und dem Verantwortlichen vorzuhalten bzw. weitere Folgen der Gesetzesverletzungen zu verhindern und die weitmöglichste Beseitigung der bereits eingetretenen zu überwachen.
1. Aufgaben
1.1 Kontroll- und Überwachungsaufgaben
Er/sie
1.2 Technische Aufgaben
1.3 Verwaltungsarbeiten
1.4 Koordinierungsarbeiten
2. Zugangsvoraussetzungen
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.