Der Umwelt- und Hygieneinspektor/die Umwelt- und Hygieneinspektorin führt nach allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten Erhebungen durch, mit dem Ziel, die Umwelt vor Verseuchung und Verunreinigung zu schützen. Er/sie handelt selbstständig und eigenverantwortlich.
1. Aufgaben
1.1 Kontroll- und Überwachungsaufgaben
Er/sie
1.2 Verwaltungsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums in den Bereichen Chemie, Physik, Biologie, Ernährung, Medizin oder Umwelt
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.