Der Straßenwärter/die Straßenwärterin verrichtet nach den Anweisungen des/der Vorgesetzten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandhaltung und der Überwachung von Straßen und der anderen Bauten. Außerdem übernimmt er/sie die Wartung von Maschinen und Geräten, soweit keine besondere Eignung und Ausbildung erforderlich ist.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschlusszeugnis der Grundschule, Führerschein der Kat. C (Kat. B für das Personal, das vor dem 5. Juli 1995 aufgenommen wurde)
3. Zweisprachigkeit
Nachweis D