2.1. Projekte können jene Träger einreichen, welche die Voraussetzungen gemäß Art. 5 des Landesgesetzes vom 19. November 2012, Nr. 19 besitzen.
2.2. Der Antrag zur Einreichung der Projekte muss innerhalb Mittwoch, den 20. August 2014 beim Amt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen eingebracht werden. Die Anträge, welche außerhalb der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Wird das Ansuchen auf dem Postwege eingereicht, so gilt das Datum des Poststempels des Annahmepostamtes.
2.3. Der Antrag muss dem vorgegebenen Antragsmuster (Anlage 1), welcher auf der Homepage des Landes (http://www.provinz.bz.it/zivildienst/default.asp) veröffentlicht wird, entsprechen und vom/von der gesetzlichen VetreterIn des antragstellenden Trägers unterzeichnet sein.