(1) Um an den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über dem EU-Schwellenwert teilnehmen zu können, muss das Unternehmen im Besitz der SOA-Bescheinigung für die vorgeschriebene Kategorie und Klasse sein.32)
(2) Zu den Wettbewerben zur Vergabe von Bauaufträgen unter dem EU-Schwellenwert sind Unternehmen zugelassen, die im Landesverzeichnis der Vertrauensunternehmen laut Artikel 45 eingetragen sind.
(3) Bei Aufträgen bis zu 300.000 ECU genügt die Eintragung ins Handelsregister bei der Handelskammer, falls das Unternehmen nicht im Landesverzeichnis der Vertrauensunternehmen laut Artikel 45 eingetragen ist.