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Landesgesetzgebung
Öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen
Verfahrensbestimmungen
Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 6
Anhang A
Angaben in der Bekanntmachung
l) Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 6
1)
Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen
Attendere, processo in corso!
Artikel 33 - Offenes Verfahren
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
2.
a) gewähltes Vergabeverfahren,
b) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
3.
a) Ort der Ausführung,
b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
c) alls das Bauvorhaben oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder sämtliche Lose einzureichen,
d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, wenn dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
4. für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
5.
a) Name und Anschrift der Dienststelle, bei der die Vergabebedingungen und die zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können,
b) gegebenenfalls Höhe des für die Übersendung dieser Unterlagen erforderlichen Betrages und Zahlungsmodalitäten,
6.
a) Frist für die Entgegennahme der Angebote,
b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
7.
a) gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen,
b) Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote,
8. geforderte Kaution und Sicherstellungen,
9. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
10. wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen an den Unternehmer,
11. Zeitraum, in welchem der Bieter an sein Angebot gebunden ist,
12. Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis sind anzugeben, wenn sie nicht in den Vergabebedingungen enthalten sind,
13. Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke einer etwaigen Weitervergabe und Angabe der allenfalls getrennt ausführbaren Arbeiten,
14. sonstige Angaben,
15. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung,
16. Tag der Absendung der Bekanntmachung,
17. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Nicht offenes Verfahren
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
2.
a) gewähltes Vergabeverfahren,
b) gegebenenfalls Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens,
c) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
3.
a) Ort der Ausführung,
b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
c) falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder alle Lose einzureichen,
d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
4. für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
5.
a) Frist für die Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme,
b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
6. Frist für die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
7. geforderte Kautionen und Sicherstellungen,
8. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
9. Angaben zur Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen an den Unternehmer,
10. Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben sind,
11. Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke einer etwaigen Weitervergabe sowie Angabe der eventuell getrennt ausführbaren Arbeiten,
12. sonstige Angaben,
13. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung,
14. Tag der Absendung der Bekanntmachung,
15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Verhandlungsverfahren
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
2.
a) gewähltes Vergabeverfahren,
b) gegebenenfalls Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens,
c) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
3.
a) Ort der Ausführung,
b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
c) falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder sämtliche Lose abzugeben,
d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
4. für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
5.
a) Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme,
b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
6. geforderte Kaution und Sicherstellungen,
7. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
8. Angaben zur Lage des Unternehmens sowie Informationen und Formalitäten, wie sie zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die technischen und wirtschaftlichen Mindestanforderungen erfüllt,
9. gegebenenfalls Datum der vorhergehenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften,
10. Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke der etwaigen Weitervergabe sowie Angabe der eventuell getrennt ausführbaren Arbeiten,
11. sonstige Angaben,
12. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften,
13. Tag der Absendung der Bekanntmachung,
14. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Vorinformation
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
2.
a) Ort der Ausführung,
b) Natur und Umfang der Leistungen und, bei Aufteilung des Bauwerks in mehrere Lose wesentliche Merkmale der einzelnen Lose im Verhältnis zum Bauwerk,
c) Schätzung der Kosten für die geplanten Leistungen, falls diese verfügbar ist,
3.
a) vorläufiger Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s),
b) vorläufiger Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten, falls dieser bekannt ist,
c) vorläufiger Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten, falls dieser bekannt ist,
4. falls sie bekannt sind, Bedingungen für die Finanzierung der Arbeiten und die Preisrevision und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
5. sonstige Angaben,
6. Tag der Absendung der Bekanntmachung,
7. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
1)
Kundgemacht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 30. Juni 1998, Nr. 27.
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Verfassungsrechtliche Bestimmungen
Landesgesetzgebung
I Alpinistik
II Arbeit
III Bergbau
IV Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
V Berufsbildung
VI Bodenschutz, Wasserbauten
VII Energie
VIII Finanzen
IX Fremdenverkehr und Gastgewerbe
X Fürsorge und Wohlfahrt
XI Gaststätten
XII Gemeinnutzungsrechte
XIII Forstwirtschaft
XIV Gesundheitswesen und Hygiene
XV Gewässernutzung
XVI Handel
XVII Handwerk
XVIII Grundbuch und Kataster
XIX Jagd und Fischerei
XX Brandverhütung und Bevölkerungsschutz
XXI Kindergärten
XXII Kultur
XXIII Landesämter und Personal
XXIV Landschaftsschutz und Umweltschutz
XXV Landwirtschaft
XXVI Lehrlingswesen
XXVII Messen und Märkte
XXVIII Öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen
A Finanzierung öffentlicher Bauten
B Enteignung für gemeinnützige Zwecke
C Verfahrensbestimmungen
a) Landesgesetz vom 21. Oktober 1992, Nr. 38
b) Dekret des Landeshauptmanns vom 31. Mai 1995, Nr. 25
c) Dekret des Landeshauptmanns vom 5. Juli 2001, Nr. 41
d) Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Mai 2002, Nr. 14
e) Dekret des Landeshauptmanns vom 25. März 2004, Nr. 11
f) Landesgesetz vom 16. November 2007, Nr. 12
g) Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Oktober 2009 , Nr. 48
h) Landesgesetz vom 19. Januar 2012, Nr. 3
j) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 5. Juli 2001, Nr. 41
l) Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 6
XXIX Öffentliche Veranstaltungen
XXX Raum und Landschaft
XXXI Rechnungswesen
XXXII Sport und Freizeitgestaltung
XXXIII Straßenwesen
XXXIV Transportwesen
XXXV Unterricht
XXXVI Vermögen
XXXVII Wirtschaft
XXXVIII Wohnbauförderung
XXXIX Gesetze mit verschiedenen Bestimmungen (Omnibus)
Beschlüsse der Landesregierung
Urteile Verfassungsgerichtshof
Urteile Verwaltungsgericht
Chronologisches inhaltsverzeichnis