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In vigore al: 11/09/2012

l) Landesgesetz vom 17. Juni 1998, Nr. 61)
Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen

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Artikel 33 - Offenes Verfahren

 

  • 1.  Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
  • 2.  
    • a) gewähltes Vergabeverfahren,
    • b) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
  • 3.  
    • a) Ort der Ausführung,
    • b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
    • c) alls das Bauvorhaben oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder sämtliche Lose einzureichen,
    • d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, wenn dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
  • 4.  für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
  • 5.  
    • a) Name und Anschrift der Dienststelle, bei der die Vergabebedingungen und die zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können,
    • b) gegebenenfalls Höhe des für die Übersendung dieser Unterlagen erforderlichen Betrages und Zahlungsmodalitäten,
  • 6.  
    • a) Frist für die Entgegennahme der Angebote,
    • b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
    • c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
  • 7.
    • a) gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen,
    • b) Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote,
  • 8.  geforderte Kaution und Sicherstellungen,
  • 9.  wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
  • 10.  wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen an den Unternehmer,
  • 11.  Zeitraum, in welchem der Bieter an sein Angebot gebunden ist,
  • 12.  Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis sind anzugeben, wenn sie nicht in den Vergabebedingungen enthalten sind,
  • 13.  Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke einer etwaigen Weitervergabe und Angabe der allenfalls getrennt ausführbaren Arbeiten,
  • 14.  sonstige Angaben,
  • 15.  Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung,
  • 16.  Tag der Absendung der Bekanntmachung,
  • 17.  Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Nicht offenes Verfahren

 

  • 1.  Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
  • 2.  
    • a) gewähltes Vergabeverfahren,
    • b) gegebenenfalls Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens,
    • c) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
  • 3.  
    • a) Ort der Ausführung,
    • b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
    • c) falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder alle Lose einzureichen,
    • d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
  • 4.  für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
  • 5.  
    • a) Frist für die Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme,
    • b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
    • c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
  • 6.  Frist für die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  • 7.  geforderte Kautionen und Sicherstellungen,
  • 8.  wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
  • 9.  Angaben zur Lage des Unternehmers sowie wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen an den Unternehmer,
  • 10.  Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben sind,
  • 11.  Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke einer etwaigen Weitervergabe sowie Angabe der eventuell getrennt ausführbaren Arbeiten,
  • 12.  sonstige Angaben,
  • 13.  Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung,
  • 14.  Tag der Absendung der Bekanntmachung,
  • 15.  Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Verhandlungsverfahren

 

  • 1.  Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
  • 2.  
    • a) gewähltes Vergabeverfahren,
    • b) gegebenenfalls Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens,
    • c) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist,
  • 3.  
    • a) Ort der Ausführung,
    • b) Natur und Umfang der Leistungen, allgemeine Beschreibung des Bauwerks,
    • c) falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein Los oder mehrere oder sämtliche Lose abzugeben,
    • d) Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch das Ausarbeiten von Projekten umfaßt,
  • 4.  für die Ausführung eventuell festgesetzte Frist,
  • 5.  
    • a) Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme,
    • b) Anschrift, an die sie zu richten sind,
    • c) Sprache(n), in welcher (welchen) sie abzufassen sind,
  • 6.  geforderte Kaution und Sicherstellungen,
  • 7.  wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
  • 8.  Angaben zur Lage des Unternehmens sowie Informationen und Formalitäten, wie sie zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Unternehmer die technischen und wirtschaftlichen Mindestanforderungen erfüllt,
  • 9.  gegebenenfalls Datum der vorhergehenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften,
  • 10.  Kategorie der überwiegenden Arbeiten zum Zwecke der etwaigen Weitervergabe sowie Angabe der eventuell getrennt ausführbaren Arbeiten,
  • 11.  sonstige Angaben,
  • 12.  Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften,
  • 13.  Tag der Absendung der Bekanntmachung,
  • 14.  Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Vorinformation

 

  • 1.  Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers,
  • 2.  
    • a) Ort der Ausführung,
    • b) Natur und Umfang der Leistungen und, bei Aufteilung des Bauwerks in mehrere Lose wesentliche Merkmale der einzelnen Lose im Verhältnis zum Bauwerk,
    • c) Schätzung der Kosten für die geplanten Leistungen, falls diese verfügbar ist,
  • 3.  
    • a) vorläufiger Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s),
    • b) vorläufiger Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten, falls dieser bekannt ist,
    • c) vorläufiger Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten, falls dieser bekannt ist,
  • 4.  falls sie bekannt sind, Bedingungen für die Finanzierung der Arbeiten und die Preisrevision und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen,
  • 5.  sonstige Angaben,
  • 6.  Tag der Absendung der Bekanntmachung,
  • 7.  Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
1)
Kundgemacht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 30. Juni 1998, Nr. 27.
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