(1) Bauaufträge, deren Wert unter dem EU-Schwellenwert liegt, dürfen in Lose oder Gewerke gemäß SOA-Klassifizierung unterteilt werden, wobei auf jeden Fall die entsprechenden Vergabeverfahren mittels Wettbewerb angewandt werden müssen. Diese Gewerke dürfen nicht in Teilgewerke unterteilt werden, um dadurch diese den Vergabeverfahren mittels Wettbewerb zu entziehen.4)