In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

b) Landesgesetz vom 31. August 1974, Nr. 71)
Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung

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1)
Kundgemacht im A.Bl. vom 10. September 1974, Nr. 42.

Art. 17/ter (Sprachzentren für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund)

(1) Zum Zweck einer intensiven Sprachförderung kann die Landesregierung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Sprachzentren in Südtirol errichten bzw. fördern. Die Sprachzentren können direkt von der Landesverwaltung oder von Dritten geführt werden.25)

25)
Art. 17/ter wurde eingefügt durch Art. 17 des L.G. vom 20. Juli 2006, Nr. 7.