In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

a) LANDESGESETZ vom 8. November 1974, Nr. 181)
Maßnahmen zur Entwicklung der Schürftätigkeit und für eine bessere Nutzung von Porphyr, Marmor, Ziersteinen und der Thermal- und Mineralquellen

Visualizza documento intero
1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 26. November 1974, Nr. 55.

Art. 1

(1) Um unter voller Beachtung des Umweltschutzes die Schürftätigkeit, die bessere Nutzung der Vorkommen an Porphyr, Marmor und Naturziersteinen sowie der Thermal- und Mineralquellen zu fördern und zu erleichtern, können Beiträge im Höchstausmaß von 50 von Hundert der getragenen Gesamtkosten für folgende Vorhaben gewährt werden:

  • a)  Projekte, Studien und Erhebungen, auch im Detail, geologischer, mineralogischer, geophysikalischer und topographischer Art und über Mineralvorkommen, über die Sicherheit der Arbeitsplätze, über die Erschließung der Mineralvorkommen und über die dazugehörigen Anlagen und Infrastrukturen;
  • b)  Schürfarbeiten durch Bohrungen, Tagbau und Untertagbau;
  • c)  Erschließungsanlagen, provisorische Unterkünfte für die Arbeitnehmer, Luftkompressoranlagen, Bohranlagen, Förderanlagen, Anlagen für Ableitung des Wassers und für die Belüftung, Einrichtungen für die versuchsweise Aufbereitung, Fassungen von Quellen und damit zusammenhängende Strukturen.

(2) Die Bewertung der obgenannten Vorhaben erfolgt aufgrund des unbedingt notwendigen Ausmaßes und werden den tatsächlichen Erfordernissen angepaßt.

(3) Die genannten Begünstigungen werden auch auf die Mineralien, die der zweiten Kategorie angehören, ausgedehnt.