(1) Für die Ableitungen mit einem EW bis zu 50 ist mindestens eine Anlage zur Erstbehandlung vorgesehen. Zu diesem Zweck eignen sich Kleinkläranlagen, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Norm UNI EN 12566 hergestellt werden.
(2) Im Falle der Ableitung auf den Boden oder in die oberen Bodenschichten ist die Erstbehandlung mit Infiltrationssystemen zu koppeln. Zu diesem Zweck werden, bei gleichen Bedingungen, Untergrundverrieselungssysteme vorgezogen. Sickergruben sind nur in Ausnahmefällen zulässig, je nach klimatischen Bedingungen und morphologischer Lage. Infiltrationssysteme können unter Einhaltung folgender Bedingungen realisiert werden:
(3) Bei der Bemessung der Anlage wird eine von der Bodenbeschaffenheit abhängige geeignete Versickerungsfläche (m²/EW) vorgesehen.
(4) Im Falle der Ableitung in Oberflächengewässer wird die Erstbehandlung mit geeigneten Filtrationssystemen, Pflanzenkläranlagen oder anderen gleichwertigen Systemen gekoppelt.
(5) Die individuellen Entsorgungssysteme werden nach anerkannten technischen Richtlinien bemessen und geplant, die im technischen Bericht angeführt sind.