Mit Inkrafttreten dieses Dekretes findet in der Provinz Bozen die laut Anlage A festgelegte Verordnung für Befestigungssysteme Anwendung.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
Kundgemacht im Amtsblatt vom 15. Dezember 2009, Nr. 51.