Kundgemacht im A.Bl. vom 18. November 2003, Nr. 46.
(1) Der wissenschaftliche Beirat für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin nimmt folgende Aufgaben wahr:
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.