Kundgemacht im Beibl. Nr. 4 zum A.Bl. vom 27. Dezember 2001, Nr. 53.
(1) Auf Antrag der Personen, welche die elterliche Gewalt ausüben und der volljährigen Schüler und Schülerinnen kann die Schule den unentgeltlichen Gebrauch von Lehrmitteln ermächtigen.