Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich D - Physik und Geräte, Grundsätze der Radiobiologie und des Strahlenschutzes (Punktezahl 5.0)
Lehrziele: Der Student muß Kenntnisse über die Quellen der ionisierenden Strahlungen und anderer Energiequellen, die in der Diagnostik und/oder Radiotherapie verwendet werden, erwerben; er muß die diesbezüglichen Meßeinheiten kennen und muß die Haupteigenschaften der Struktur und der Arbeitsweise der benützten Geräte kennen; er muß außerdem in der Lage sein, geeignete Methoden und Materialien zu wählen und zu benutzen, um radiologische Bilder anzufertigen und Strahlungstherapien anzuwenden. Der Student muß außerdem die allgemeinen Grundlagen der Wechselwirkung der Strahlungen mit den lebenden Systemen erlernen; er muß die Verfahren des Strahlenschutzes, der Umweltentsorgung, den Gebrauch der Radionuklide und die Kennzeichnung von Radioverbindungen erlernen.