Das Gemeindegebiet wird gemäß folgender Tabelle in akustische Zonen auf Grund deren Zweckbestimmung unterteilt.
Zweckbestimmung der Zone
Akustische Zone
Besonders geschützte Flächen: Krankenhäuser, Flächen mit Pflege- und oder Altersheime, Schulen
I
Ruhige bewohnte Gebiete außerhalb der Ortskerne
II
Wohngebiete innerhalb der Ortskerne
III
Gewerbegebiete und Gebiete mit Anlagen von allgemeinem Interesse, welche für besonders lärmintensive Arbeiten bestimmt sind.
IV