Beschluss vom 24. Januar 2017, Nr.56
Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der ladinischen Sprache - Einvernehmen mit dem Regierungskommissar für die Provinz Bozen - Verhaltenskodex für die Mitwirkenden an der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung
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