Verwaltungsgericht Bozen - Urteil Nr. 25 vom 27.01.1997
Sprachgebrauch - mündlicher Verkehr mit der Behörde - Grenzen des RechtsschutzesVon Amts wegen ausgestellte Akte - mutmaßliche Sprache und Mutmaßungsirrtum Kostenerstattungsprinzip - Nichtbeanspruchung eines Rechtsbeistandes
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