Kundgemacht im Beiblatt 2 zum Amtsblatt vom 21. April 2009, Nr. 17.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu
sorgen.