Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum A.Bl. vom 4. November 2008, Nr. 45.
(1) Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2007 für dieses festgestellt wurden, betragen 4.674.109.405,24 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2006 auf 2.722.589.291,47 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2007, auf 2.717.608.442,38 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2007 betragen insgesamt 2.824.335.635,66 Euro; davon betreffen 1.286.740.404,35 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2007 und 1.537.595.231,31 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2007 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 4.748.441.690,44 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2006 auf 2.406.046.253,33 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2007 eingetreten sind, auf 2.315.812.046,54 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2007 betragen insgesamt 2.492.056.734,26 Euro; davon betreffen 1.503.142.093,61 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2007 und 988.914.640,65 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Der Überschuss des Haushaltsjahres 2007 beträgt nach der folgenden Berechnung 349.858.786,41 Euro:
(in Euro)
Kassenbestandam 1.1.2007
(+)
22.394.675,77
Einhebungen
4.567.382.211,96
4.589.776.887,73
Zahlungen
(-)
4.572.197.002,72
Kassenbestandam 31.12.2007
17.579.885,01
Aktive Rückstände
2.824.335.635,66
2.841.915.520,67
Passive Rückstände
2.492.056.734,26
Überschuss des Haushaltsjahres 2007
349.858.786,41
(1) Die Vermögenslage des Landes bei Abschluss des Haushaltsjahres 2007 ist die folgende:
Finanzielle Aktiva
Bestand am 1.1.2007
2.744.983.967,24
Erhöhungen
5.854.122.616,31
Verminderungen
5.757.191.062,88
Bestand am 31.12.2007
Kredite und Beteiligungen
1.065.587.897,88
315.041.187,45
267.755.875,21
1.112.873.210,12
Vermögensgüter
7.085.537.550,99
633.750.742,63
356.052.144,18
7.363.236.149,44
Finanzielle Passiva
2.406.046.253,33
1.503.142.093,61
1.417.131.612,68
Vermögenspassiva
249.596.873,33
41.926.440,44
24.856.988,67
266.666.325,10
Nettovermögen
8.240.466.289,45
8.559.301.820,87
Vermögenserhöhung im Haushaltsjahr 2007
318.835.531,42
(1) Die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2007, bestehend aus der Finanzrechnung der Haushaltsgebarung und aus der allgemeinen Vermögensrechnung, ist genehmigt.
(1) – (6)2)
Die Absätze 1 bis 6 des Art. 6 enthalten Änderungen zum L.G. vom 11. August 1997, Nr. 13.
(1) Das Ausmaß der Zuwendungen laut Artikel 76 des Regionalgesetzes vom 8. August 1983, Nr. 7, in geltender Fassung, wird gemäß den in Artikel 14 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 7. Januar 1977, Nr. 9, in geltender Fassung, vorgesehenen Kriterien aufgewertet.
(1)3)
Art. 8 Absatz 1 ändert den Art. 17 des L.G. vom 21. August 1978, Nr. 46.
(1) Die Mehrausgaben, die sich aus den Maßnahmen gemäß Artikel 7 und 8 dieses Gesetzes zu Lasten des Haushaltes 2008 ergeben, werden durch die verfügbaren Anteile der Bereitstellungen der HGE 27110 des Landeshaushaltes gedeckt.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.