(1) Das Gesamtplansoll des vom Land Südtirol entlohnten Personals, das aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen des Landes mit Beschluss der Landesregierung vom 29. Dezember 2006, Nr. 5106, mit 18.101,25 Vollzeiteinheiten, inbegriffen das von den Gemeinden ans Land übergegangene Hilfspersonal der Grundschulen, festgelegt wurde, wird um insgesamt 85 Vollzeiteinheiten erhöht.
(2) Das Gesamtplansoll aufgrund der Stellenerhöhung laut Absatz 1 wird mit Wirkung 1. September 2007 in 18.126,25 Vollzeiteinheiten festgesetzt, wobei die aufgrund des Stabilitätspaktes bereits mit Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2005, Nr. 13, bestimmte Verminderung um 60 Vollzeiteinheiten im Bereich der Verwaltung berücksichtigt ist.8)
(3) Ab dem 1. September 2011 wird das Plansoll des vom Land Südtirol entlohnten Personals um 30 Vollzeiteinheiten vermindert.
(4) Die Mehrausgabe, die sich aus den Änderungen des Plansolls aufgrund der Absätze 1 und 2 ergibt, wird auf 1.418.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 (HGE 02100: 743.000 Euro und HGE 04125: 675.000 Euro) und auf 4.250.000,00 Euro jährlich zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre geschätzt.