(1) Für die Durchführung der mehrjährigen Arbeiten für den Bau der thermischen Restmüllverwertungsanlage ist eine Gesamtausgabe von 98,5 Millionen Euro (HGE, die der HGE 21220 des Haushaltes 2006 entspricht) ermächtigt, die sich wie folgt zu Lasten der folgenden Finanzjahre verteilt:
Finanzjahr Betrag
2007: 13,0 Millionen Euro
2008: 18,0 Millionen Euro
2009: 50,0 Millionen Euro
2010: 17,5 Millionen Euro.
(2) Für die Zwecke laut Absatz 1 wird die Landesverwaltung gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, autorisiert, im Jahre 2006 im Rahmen der jährlich veranschlagten Ausgaben für den Zeitraum 2007-2010 Verträge abzuschließen und Verpflichtungen einzugehen.
(3) Die Deckung der Ausgabe gemäß Absatz 1 erfolgt mit den entsprechenden jährlichen Einnahmen, die sich aus der Aufnahme von Darlehen oder Anleihen ergeben, welche für diesen Zweck von Artikel 1 des verbundenen Gesetzes zum Nachtragshaushalt 2006 der autonomen Provinz Bozen genehmigt wird.9)