(1) Für die Vertragsverhandlungen des Jahres 2006 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 38 Millionen Euro für das Jahr 2006, von 73 Millionen Euro für das Jahr 2007 und von 74 Millionen Euro für das Jahr 2008 autorisiert.
(2) Das Gesamtstellenkontingent des vom Land Südtirol entlohnten Personals, das mit Artikel 8 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Juli 2005, Nr. 5, mit 17.503,50 Vollzeiteinheiten festgelegt wurde, wird infolge des erfolgten Übergangs zum Land des Verwaltungspersonals der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe und des den Universitäten zur Verfügung gestellten Schulpersonals auf 17.548,50 Vollzeiteinheiten erhöht.
(3) Für die Durchführung der Aufgaben der Supervision des Praktikums und der Koordinierung derselben mit anderen didaktischen Tätigkeiten im Rahmen der Laureatsstudiengänge in Bildungswissenschaften für den Primarbereich und im Rahmen der Spezialisierungsschulen für den Unterricht an den Sekundarschulen wird die Landesregierung ermächtigt, den interessierten Universitäten im Rahmen des Gesamtstellenkontingents laut Absatz 2 Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen, welches bei den Schulen des Landes Dienst leistet. Die Landesregierung legt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtkontingents für die Schule die Modalitäten für den Einsatz des genannten Personals sowie die Aufteilung des Kontingentes zwischen der deutschen, italienischen und ladinischen Abteilung fest.
(4) Das Gesamtstellenkontingent laut Absatz 2 wird wie folgt vermindert:
- a) um mindestens 60 Vollzeiteinheiten ab 1. September 2006,
- b) um mindestens 60 weitere Vollzeiteinheiten ab 1. September 2007,
- c) um mindestens 80 weitere Vollzeiteinheiten ab 1. September 2008.
(5) Unabhängig von anderen allfälligen Verminderungen in Erfüllung von Verpflichtungen aus Gesetzen oder Vereinbarungen aus dem Stabilitätspakt, müssen die Gemeinden das Stellenkontingent des von ihnen entlohnten Personals bis zum 31. März 2006 um die Zahl der Vollzeitstellen vermindern, die den jeweiligen zum Land übergegangenen Personaleinheiten der Grundschulen entspricht.
(6) Die aufgrund von Absatz 2 auf 2 Millionen Euro zu Lasten des Finanzjahres 2006 geschätzte Ausgabe wird durch die zur Verfügung stehenden Bereitstellungen gedeckt, die in den Haushaltsgrundeinheiten 02100 und 04125 vorgesehen sind.
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