Erhöhung der Stellen in den Stellenplänen
Laufbahn, Dienstrang Erhöhung
und Funktionsebene der Stellenzahl
I) Verwaltungsstellenplan
Die Zahl der Planstellen laut
Beilage A zum
L.G. vom 21. Februar 1972, Nr. 4,
in geltender Fassung,
ist um folgende Stellen er-
höht:
1) Oberdirigent im Auslaufrang gemäß
Art. 51 des L.G. vom 21. Mai 1981, Nr. 11 6 Stellen
2) VIII. Funktionsebene 5 Stellen
3) VII. Funktionsebene 13 Stellen
4) VI. Funktionsebene 34 Stellen
5) IV. Funktionsebene 27 Stellen
II) Sonderstellenplan der technischen Dienste
1) VII. Funktionsebene 3 Stellen
2) VI. Funktionsebene 1 Stelle
III) Sonderstellenplan für die sozialen Dienste
1) VI. Funktionsebene 1 Stelle