(1)Die Landesbibliothek „Dr. Friedrich Teßmann“ setzt sich zum Ziel, Veröffentlichungen und dokumentarisches Material jeder Art und jeglichen Formats, auch in digitaler Form, zu sammeln, zu erschließen und bereitzustellen, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich mit Wissenschaft, Literatur und Kunst und mit der Vielfalt der Kultur und anderer Sachgebiete zu befassen, und um die Forschung durch laufende Erweiterung ihrer Bestände zu fördern. Im Einzelnen übt die Bibliothek folgende Tätigkeiten aus:
(2) Zur Erreichung der genannten Ziele und zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Landesbibliothek „Dr. Friedrich Teßmann“ befugt, mit anderen Körperschaften, Vereinigungen oder Einrichtungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zusammenzuarbeiten, allfällige Koordinierungsmaßnahmen zu unterstützen und mit den genannten Einrichtungen Abkommen und Vereinbarungen zu treffen sowie ihnen als Mitglied beizutreten. 2)