Kundgemacht im A.Bl. vom 11. Dezember 1979, Nr. 61.
Mit Beschluss der außerordentlichen Aktionärsversammlung vom 28. Juni 1994 wurde die Gesellschaftsbezeichnung "S.A.D. AG" in "Südtiroler Transportstrukturen AG" ungewandelt.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt wird.
Omissis