Kundgemacht im A.Bl. vom 11. Dezember 1979, Nr. 61.
Mit Beschluss der außerordentlichen Aktionärsversammlung vom 28. Juni 1994 wurde die Gesellschaftsbezeichnung "S.A.D. AG" in "Südtiroler Transportstrukturen AG" ungewandelt.
(1) Die Aktienbeteiligung im Sinne des vorhergehenden Artikels ist an die Bedingung gebunden, daß eine Überprüfung durch das Landesassessorat für Transportwesen zu dem Ergebnis führt, daß das Gesellschaftsvermögen der S.A.D. AG jenem entspricht, das die genannte Gesellschaft aufgrund des seinerzeitigen Überganges des Aktienkapitals von der Immobiliengesellschaft SOGENE erworben hat.